Aktuelle Meldungen
Medax Top: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in Zierpflanzen zum Stauchen
▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Medax Top (025620-00) in Zierpflanzen zum Stauchen bekannt.
- im Gewächshaus (06-001) und im Splittingverfahren (2 Behandlungen) (06-002)
- im Freiland (06-003) und im Splittingverfahren (2 Behandlungen) (06-004)
BELOUKHA: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in diversen Kulturen im Acker-, Obst- , Gemüse- und Zierpflanzenbau
▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für BELOUKHA (008528-00) in diversen Kulturen bekannt.
Einsatzgebiet Ackerbau
- 05-010: in Kohlrübe, Markstammkohl, Speiserüben, (Stoppelrübe, Mairübe etc.) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet Gemüsebau
- 05-007: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (vor der Saat / vor dem Pflanzen)
- 05-011: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Fruchtgemüse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach dem Auflaufen)
- 05-005: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Zwiebelgemüse, Feldsalat, Spinat, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Buschbohne, Erbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach der Saat / vor dem Auflaufen)
Einsatzgebiet Obstbau
- 05-002: in Beerenobst (ausgenommen:Erdbeere) zur Abtötung von Ruten (Bandbehandlung)
- 05-001: in Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (während der Vegetationsperiode)
- 05-004: in Steinobst zur Abtötung von Wurzelschossern (als Einzelpflanzenbehandlung)
- 05-003: in Steinobst gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (während der Vegetationsperiode)
- 05-009: in Obstkulturen (Junganlagen) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (vor dem Pflanzen)
Einsatzgebiet Zierpflanzenbau
- 05-006: in Zierpflanzen (ausgenommen: Nordmann-Tanne) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach der Saat / vor dem Auflaufen)
AFEPASA GREENHOUSE SULPHUR TABLETS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 gegen Echten Mehltau in diversen Kulturen
▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für AFEPASA GREENHOUSE SULPHUR TABLETS (00A990-00) gegen Echten Mehltaupilze im Gewächshaus bekannt.
- im Obstbau in Erdbeeren (02-001), Himbeerartiges Beerenobst (02-003) sowie Johannisbeerartiges Beerenobst (02-002)
- im Gemüsebau in Blattgemüse (02-004), Frische Kräuter (02-011), Fruchtgemüse (ausgenommen Tomate) (02-005), Gewürzkräuter (02-006), Kohlgemüse (02-007), Sprossgemüse (02-010), Wurzel- und Knollengemüse (02-008) sowie Zwiebelgemüse (02-009)
- im Zierpflanzenbau in Zierpflanzen (ausgenommen Rosen) (02-013)
BVL-Fachmeldung: Genehmigungen für den Parallelhandel für die Pflanzenschutzmittel LAMBADA und Pendulum widerrufen
▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Genehmigungen für den Parallelhandel für die folgenden Pflanzenschutzmittel widerrufen:
- zum 20.12.2022: LAMBADA (GP-Nr. 024675-00/115), Referenzmittel Karate Zeon (024675-00)
- zum 12.05.2023: Pendulum (GP-Nr. 005958-00/043), Referenzmittel Stomp Aqua (005958-00)
Die Widerrufe gelten nur für die Mittel mit den angegebenen GP-Nummern.
Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass eventuelle Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben.
BVL-Fachmeldung vom 23.05.2023
Fonganil Gold: Genehmigung nach Art. 53 in Zierpflanzen (Topfpflanzen) gegen Pythium-Arten
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Fonganil Gold (Wirkstoff Metlaxyl-M) in Zierpflanzen (Topfpflanzen) im Gewächshaus gegen Pythium-Arten bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.06.2023 bis zum 29.09.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 800 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 100 ha.
BVL-Fachmeldung vom 17.05.2023
BVL-Fachmeldung: Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Goal widerrufen
▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Mai 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Goal (GP-Nr. 024353-00/089) widerrufen. Goal ist ein Parallelimport zu dem Referenzmittel SCORE (024353-00).
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Zur BVL-Fachmeldung vom 12.05.2023
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen